Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für den Landkreis Donau-Ries ermittelt. Die Ermittlung erfolgt anhand einer beim Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung. Diese Richtwerte haben keine rechtliche Verbindlichkeit und dienen in erster Linie als Orientierungswerte.
Nach § 14 Abs. 3 Gutachterausschussverordnung wird darauf hingewiesen, dass nach § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch das Recht besteht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Donau-Ries Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen. Bei Auskünften zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich daher bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim
Landratsamt Donau-Ries
Pflegstraße 2
86609 Donauwörth
Tel.: 0906 74-0
Hier können Sie sich die Bodenrichtwerte der Gemeinden als PDF Datei herunterladen