Grundsteuerbescheide 2025 - Wichtige Hinweise
Die Grundsteuerbescheide beinhalten erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der neuen gesetzlichen Bewertungsmethode (wertunabhängiges Flächenmodel statt Einheitswert) ab 2025.
Die Bewertungsfestsetzung (= Festsetzung Messbetrag) zum Stichtag 01.01.2022 führte ausschließlich das Finanzamt durch. Auf dieser Grundlage hat die Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer ermittelt (Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer).
Warum bekomme ich einen Bescheid obwohl das Objekt bereits veräußert wurde?
Da Sie zum Zeitpunkt der Bewertung durch das Finanzamt (zum Stichtag 01.01.2022) noch
Eigentümer waren, erhalten Sie den Grundsteuerbescheid.
Ist in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentumswechsel erfolgt, hat diesen das Finanzamt eventuell noch nicht vollzogen.
Warum muss ich noch für das ganze Kalenderjahr Grundsteuer bezahlen, obwohl die Veräußerung unterjährig erfolgte?
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer gemäß § 9 Grundsteuergesetz.
Das heißt, auch wenn Sie das Objekt im Laufe des letzten Kalenderjahres veräußert haben, bleiben Sie für das komplette Jahr Steuerschuldner. Eine Umschreibung der Grundsteuer auf die neuen Eigentümer erfolgt nach Änderung durch das Finanzamt zum 01.01. des Folgejahres.
Hierfür erhalten Sie zu gegebener Zeit entsprechende Bescheide.
Sollte dies der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2025 noch abgebucht werden, erhalten Sie
diese automatisch mit der Umschreibung, bzw. dem Eigentumswechsel rückerstattet.
Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?
Die Änderungen oder Berichtigungen können Sie mittels
- dem Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder
- einer vollständig ausgefüllten Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis 4)
anzeigen.
Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige (Vordruck BayGrSt 5) haben Sie drei Möglichkeiten:
- elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter www.elster.de
- als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC
- als Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern)
Ihre Grundsteueränderungsanzeige können Sie nicht per E-Mail einreichen, da das Gesetz für die Wirksamkeit die eigenhändige Unterschrift vorsieht.
Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten zum Messbetrag wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Aktenzeichens ausschließlich an die Hotline des Finanzamtes Telefonnummer 089 30700077. |
Fragen und Änderungen zu Namen oder Adressen
Falls Sie konkrete Fragen oder Anliegen zu Adress- oder Namensänderungen haben, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden, jedoch kann es aufgrund des zu erwartenden erhöhtem Arbeits- und Telefonaufkommens zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Alternativ können Sie uns per Post oder E-Mail (siehe Grundsteuerbescheid) kontaktieren.