Fälligkeit der 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025
und
Fälligkeit der 1. Rate der Kanalgebühren für das Jahr 2025
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.05.2025 die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer fällig wird. Maßgebend für die Höhe der Rate sind die zuletzt zugesandten Steuerbescheide.
Die Höhe der 1. Rate für die Kanalgebühren zum 15.05.2025 entnehmen Sie bitte der Endabrechnung für das Jahr 2024.
Soweit ein SEPA-Mandat erteilt worden ist, werden die fälligen Beträge direkt von Ihrem Konto abgebucht. Diejenigen Steuerzahler, die ihre Raten an die Gemeinde überweisen, werden gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten. Im Falle verspätet eingehender Zahlungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen und der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.