Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wechingen


 

Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Nord“ der Gemeinde Wechingen, OT Fessenheim im Parallelverfahren mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wechingen


Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat Wechingen hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Nord“ beschlossen. In der Zeit vom 26.03.2024 bis einschließlich 29.04.2024 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In der Sitzung vom 07.08.2024  wurde hierzu der Abwägungsbeschluss gefasst und in der Sitzung vom 12.03.2025 der Billigungsbeschluss gefasst.

Das Plangebiet befindet sich in der nördlichen Ortsmitte von Fessenheim und ist umgeben von der bestehenden Bebauung.

Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

im Norden durch die Fl.-Nrn. 456 (TF, Straße), 522/17 (TF, Verkehrsnebenflächen), 522/1,

522/45 (jew. Grünfläche), 522/44 (Wohnen), 522/43, 422/61 (jew. Grünfläche), 522/32,

522/35 (jew. Wohnen)

- im Osten durch die Fl.-Nrn. 39 (TF, Nebengebäude), 41/1 (Wohnen), 42 (Wohnen), 43 (TF,

Wohnen, Nebengebäude), 47 (Wohnen, Nebengebäude)

- im Süden durch die Fl.-Nrn. 50 (Kirche mit Friedhof), 25/4 (Kirchgaß), 58 (Wohnen), 58/1

(Wohnen), 657/2 (Wohnen, Nebengebäude)

- im Westen durch die Fl.-Nrn. 656 (Wohnen, Nebengebäude), 654 (Kirche), 528/1 (TF,

Verkehrsnebenflächen und Straße), 659/1 (Wohnen), 661/6 (Garten), 661 (Wohnen),

522/18 (TF, Verkehrsnebenflächen, ehem. Bahnstrecke),456 (TF, Straße)

jeweils Gemarkung Fessenheim.

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 20.954 m².

Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als Dörfliches Wohngebiet und als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplanes macht eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wechingen für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich.

Der Entwurf zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht kann in der Zeit


vom 27.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025

 

In der Gemeindekanzlei der Gemeinde Wechingen während der allgemeinen Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen und sonstigen Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de unter der Rubrik „Verwaltung & Bürger“ – „Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden“ abgerufen werden.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte Nord“ sind folgende Arten von umweltrelevanten Informationen (teilweise in Form von Fachgutachten und Stellungnahmen) verfügbar, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes online bereitstehen und ebenfalls öffentlich ausliegen:

 

  • Umweltbericht in der Fassung vom 12.03.2025 mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser Klima und Luft, Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • FFH-Verträglichkeitsabschätzung in der Fassung vom 12.03.2025: Untersuchung der Auswirkung des Bebauungsplanes auf die Erhaltungsziele des östlich gelegenen FFH-Gebietes
  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 12.03.2025: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung
  • die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Biotop- und Nutzungstypen, Ausgleich, Grünordnung, vorhandene landwirtschaftliche Betriebe und Tierzahlen (Immissionsschutz), Wasserrecht und Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Denkmalschutz

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Ortsmitte Nord“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des  Bebauungsplans „Ortsmitte Nord“ nicht von Bedeutung ist.

Auch wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Wechingen, den 26.03.2025

Schmidt,

1. Bürgermeister


Download:

  Bebauungsplans „Ortsmitte Nord“

  Lageplan "Ortsmitte Nord"

  9. Änderung Flächennutzungsplan

  Lageplan Flächennutzungsplan

 

2. Änderung des Bebauungsplanes „Biomasseanlage Salzgwand“
der Gemeinde Wechingen

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Der Gemeinderat Wechingen hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Biomasseanlage Salzgwand“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:


im Norden:        vom Grundstück Fl.-Nr. 250 (Feldweg),

im Osten:            vom Grundstück Fl.-Nr. 253 (TF)

im Süden:           vom Grundstück Fl.-Nr. 254

im Westen:        vom Grundstück Fl.-Nr. 372 (Feldweg)

jeweils Gemarkung Wechingen.

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Zur Absicherung des Wärmenetzes und weiteren Ausbau der Flexibilisierung sollen die Speichermöglichkeiten für Biogas erweitert werden, durch größere Folienhauben auf den Behältern als Gasspeicher. Daher sind die Bauhöhen anzupassen. Nachdem bei einer weiteren Flexibilisierung die Motoren länger abgestellt sind, ist es erforderlich, für den Betrieb der Nahwärmenetze zur Speicherung der Wärme Pufferspeicher zu errichten.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen

a) Erhöhung der zulässigen Bauhöhen auf 16,0m im Sondergebiet und

b) Aufnahme Pufferspeicher

c) Änderung / Vergrößerung Zufahrt Nordseite

d) Vergrößerung Sondergebietsfläche auf der Süd-Westseite zur

Aufnahme Gasaufbereitung

e) Aufnahme PV-Zaun auf der Südseite und an Wandflächen

f) Konkretisierung Farbgestaltung

g) Bilanzierung der überformten Grün- und Ausgleichsfläche.

Die Ausarbeitung des erforderlichen Umweltberichts erfolgt im Zuge des Bebauungsplanverfahrens.

Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Antragsteller.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Berchtenbreiter und das Büro Sing beauftragt.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.

Die Entwürfe zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 12.03.2025 können in der Zeit

 

vom 27.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025

 

in der Gemeindekanzlei im Rathaus Wechingen, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Wechingen, den 26.03.2025

Schmidt, 1. Bürgermeister

 

Download:

  2. Änderung Bebauungsplan „Biomasseanlage Salzgwand“

  Lageplan "Biomasseanlage Salzgwand"