Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wechingen
3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Trocknungsanlage/Biomasseanlage“ der Gemeinde Wechingen
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Wechingen hat in seiner Gemeinderatsitzung am 10.04.2024 die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Trocknungsanlage/Biomasseanlage“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB u. § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Zeit vom 23.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In der Sitzung vom 12.06.2024 wurde hierzu der Abwägungs- und Billigungsbeschluss gefasst.
Das Plangebiet entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Trocknungsanlage/Biomasseanlage. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden: durch das Flurstück 311
- im Osten: durch das Flurstück Nr. 249/1, 249, 248
- im Süden: durch das Flurstück Nr. 342
- im Westen: durch das Flurstück Nr. 300
jeweils Gemarkung Wechingen
Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 57.000 m²
Zur Absicherung des Wärmenetzes und weiteren Ausbau der Flexibilisierung soll die Speichermöglichkeiten für Biogas erweitert werden, durch größere Folienhauben auf den Behältern als Gasspeicher. Daher sind die Höhen der Folienhauben anzupassen. Nachdem bei einer weiteren Flexibilisierung die Motoren länger abgestellt sind, ist es erforderlich, für den Betrieb der Nahwärmenetze zur Speicherung der Wärme Pufferspeicher zu errichten.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen größeren Folienhauben als auch der Höhe des Pufferspeichers wird eine maximal zulässige Gesamthöhe von 18,0m festgesetzt. Dies entspricht der Höhenfestsetzung des östlichen Teilbereiches Sondergebiet Trocknung.
Zudem ist seit 2018 die TRAS 120 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen) für Biogasanlage maßgebend. Die TRAS 120 führt aus, „dass die Außenseite der (...) Membrane (...) für Wärmestrahlung reflektierend (…..) ausgeführt werden“ soll. Daher wird für die Folienhauben als zulässige Farbe neben RAL 6005 moosgrün auch RAL 7037 staubgrau bzw. Farbton entsprechend den aktuell rechtlichen Vorgaben, zugelassen. Zudem hat sich im Betriebsablauf der Trocknungs- und Biomasseanlage 2 zusätzliche Zufahrten ergeben. Zum einen auf der Westseite über den Grünweg zur Biogasanlage, zum anderen eine zusätzliche Zufahrt auf der Ostseite zum bestehenden Parkplatz. Diese Zufahrten im Bereich der bestehenden und umgesetzten Eingrünung werden in die Bebauungsplanzeichnung entsprechend aufgenommen.
Das Sondergebiet ist unterteilt in Sondergebiet Biomasse auf der Westseite und Sondergebiet Trocknung auf der Ostseite.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Berchtenbreiter-Möhle in Kooperation mit dem Büro Sing beauftragt.
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.06.2024 sowie die Begründung mit Umweltbericht wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 12.06.2024 gebilligt.
Der Entwurf zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht kann in der Zeit
vom 26.08.2024 bis einschließlich 04.10.2024
in der Gemeindekanzlei Wechingen während der allgemeinen Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.
Zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „“ sowie zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren liegen folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung der Entwürfe in vollem Umfang eingesehen werden können:
Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Bestandteil des Umweltberichts in der Fassung vom 12.06.2024: Aussagen zu Vogelvorkommen im Geltungsbereich und dessen Umgebung sowie Einschätzung der potenziellen Betroffenheit der vorkommenden Arten
- Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 14.05.2024
Alle Schutzgüter der Umwelt
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 07.05.2024:
Schutzgut Sach- und Kulturgüter
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 30.04.2024: Informationen zum im Geltungsbereich vorkommenden Bodendenkmal
Alle Schutzgüter der Umwelt
- Umweltbericht in der Fassung vom 12.06.2024: Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der schutzgutbezogenen Auswirkungen durch den Bebauungsplan
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Wechingen, den 24.08.2024
Download:
3.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Trocknungsanlage/Biomasseanlage“