Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimlingen


 

 

Aufstellung des Bebauungsplans „Bauhof Reimlingen“

 

 

17. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bauhof Reimlingen“  

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat Reimlingen hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bauhof Reimlingen“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. In der Zeit vom 27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In der Sitzung vom 16.01.2025  wurde hierzu der Abwägungs- und Billigungsbeschluss gefasst.

Das Plangebiet befindet sich östlich von Reimlingen.

Der Geltungsbereich wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden durch die Fl.-Nr. 546 (Straße)
  • Im Osten durch die Fl.-Nrn. 549 (Acker), 548 (Feldgehölz), 568 (TF, Wirtschaftsweg),

595/1 (TF, Kläranlage), 579 (TF, Riedgraben), 598 (Grünland)

  • Im Süden durch die Fl.-Nr. 597/1 (Grünland)
  • Im Westen durch die Fl.-Nrn. 597/2 (Wirtschaftsweg), 579 (TF, Wirtschaftsweg/Querung

Riedgraben), 596/1 (TF, Wirtschaftsweg), 538/1 (Staatsstraße)

jeweils Gemarkung Reimlingen.

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Gemeinde beabsichtigt die Verlagerung des gemeindlichen Bauhofs. Am derzeit

bestehenden, innerörtlichen Standort sind die Platzverhältnisse beengt und aufgrund der

innerörtlichen Lage zudem nicht optimal im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Aspekte für

die umliegende Bestandsbebauung.

Im Bereich der Kläranlage hingegen bestehen ausreichende Platzverhältnisse und

immissionsschutzrechtliche Konfliktlagen sind nicht gegeben.

Um dies in der gewünschten Form zu realisieren und die städtebauliche Ordnung zu wahren,

bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 1 Abs. 3 BauGB.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplanes macht eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reimlingen für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bauhof Reimlingen“ in der Fassung vom 16.01.2025 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 16.01.2025 gebilligt.

Der Entwurf zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht kann in der Zeit

 vom 05.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025

In der Gemeindekanzlei der Gemeinde Reimlingen während der allgemeinen Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Im Rahmen der Auslegung liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:

  • Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Donau-Ries vom 24.10.2024 zum Thema Ausgleichsfläche

Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 16.01.2025.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Auch wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Reimlingen, den 03.02.2025

Leberle,

1. Bürgermeister

 

Download:

  Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bauhof-Reimlingen“

  Flächennutzungsplan


  Lageplan