Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimlingen


 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge“ der Gemeinde Reimlingen

 

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reimlingen im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PV-Freiflächenanlage am Nahenberge"

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat Reimlingen hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. In der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 23.05.2024 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In der Sitzung vom 18.07.2024 wurde hierzu der Abwägungs- und Billigungsbeschluss gefasst.

Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

  • im Norden: durch die Fl.-Nr. 406 (TF, Acker)
  • im Osten: durch die Fl.-Nr. 392 (Wirtschaftsweg)
  • im Süden: durch die Fl.-Nr. 403 (Wirtschaftsweg)
  • im Westen: durch die Fl.-Nr. 405 (Acker)

jeweils Gemarkung Reimlingen. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt 49.565 m².

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die geplante PV-Freiflächenanlage stellt eine bauliche Anlage im Sinne von § 29 BauGB dar, für die im Außenbereich kein Baurecht besteht und die kein nach § 35 BauGB privilegiertes Vorhaben darstellt. Deshalb ist für deren Verwirklichung die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 und 2 BauGB erforderlich. Da die Gemeinde Reimlingen den Ausbau erneuerbarer Energien begrüßt und unterstützen möchte, befürwortet sie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln. Der Anfrage der Vorhabenträger möchte der Gemeinderat im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entgegenkommen bzw. diese behandeln. Damit möchte der Gemeinderat einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten und den Vorgaben des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gerecht werden (Art. 2 Abs. 5 BayKlimaG, Art. 3 Abs. 6 BayKlimaG).

Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als „sonstiges Sondergebiet (SO), Zweckbestimmung: „PV-Freiflächenanlage“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplans macht eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden FNP Änderung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge der Gemarkung Reimlingen.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge“ in der Fassung vom 18.07.2024 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 18.07.2024 gebilligt.

Der Entwurf zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht kann in der Zeit

 

vom 13.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024

 

im  Rathaus der Gemeinde Reimlingen während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge“ sowie zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren liegen folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung der Entwürfe in vollem Umfang eingesehen werden können:

Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Avifaunistisches Gutachten in der Fassung vom 18.07.2024: Aussagen zu Vogelvorkommen im Geltungsbereich und dessen Umgebung sowie Einschätzung der potenziellen Betroffenheit der vorkommenden Arten
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 18.07.2024: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung
- Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 23.05.2024 sowie Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Stellungnahme vom 17.05.2024: Informationen zum Vorkommen der Wiesenweihe im Ries

Alle Schutzgüter der Umwelt
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 13.05.2024: Informationen zu den vorherrschenden Ackerzahlen im Plangebiet

Schutzgut Sach- und Kulturgüter
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 25.04.2024: Informationen zum im Geltungsbereich vorkommenden Bodendenkmal

Alle Schutzgüter der Umwelt
- Umweltbericht in der Fassung vom 18.07.2024: Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der schutzgutbezogenen Auswirkungen durch den Bebauungsplan

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Auch wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Reimlingen, den 12.08.2024

Download:

  Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage am Nahenberge“

  Flächennutzungsplan