Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mönchsdeggingen
2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ochsenwiesfeld“
6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Ochsenwiesfeld“
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Amerdingen hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ochsenwiesfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. In der Zeit vom 27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In der Sitzung vom 03.12.2024 wurde hierzu der Abwägungs- und Billigungsbeschluss gefasst.
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: Fl.Nr. 188 (Acker)
- im Osten: Fl.Nr. 189 (Grasweg)
- im Süden: Fl.Nr. 193 (Wirtschaftsweg)
- im Westen: Fl.Nr. 173 (Wirtschaftsweg)
jeweils Gemarkung Schaffhausen.
Das Gebiet umfasst die Flurnummer 187, Gemarkung Schaffhausen. Im Planungsbereich wird im Wesentlichen ein sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage“ (SO) nach § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) festgesetzt.
Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, da der Vorhabenträger plant, das bisherige Anlagenkonzept seiner Biogasanlage zu erweitern und die bestehenden sowie geplanten Komponenten zu optimieren, um Biogas flexibel nach Bedarf im Strom- und Gasnetz verarbeiten zu können.
Zur Realisierung sind daher folgende Änderungen im Bebauungsplan vorgesehen:
- Erhöhung der Gaserzeugung auf maximal 8,2 Mio Nm³ Biogas pro Jahr
- Optimierung der Größe und Bauhöhe der Hallengebäude
- Optimierung der Größe, Anzahl und Bauhöhe der Gärbehälter
- Vergrößerung der bebaubaren Fläche im Norden und Osten und Erbringung der hierfür
zusätzlichen Ausgleichsfläche
Zur Realisierbarkeit des Vorhabens und zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen
ist daher die Änderung des Bebauungsplanes „Ochsenwiesfeld“ erforderlich.
Da die Sondergebietsfläche geringfügig erweitert werden soll und im Bereich der baulich bereits
vorgeprägten Flächen für die Landwirtschaft nun zusätzlich Anlagen errichtet werden sollen, die
der Nutzung der Biogasanlage zugeordnet sind und nicht der landwirtschaftlichen Nutzung,
kann die Bebauungsplanänderung nicht vollständig aus den Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist daher im
Parallelverfahren zu ändern.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.
Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplans macht eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden FNP Änderung umfasst den Geltungsbereich der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ochsenwiesfeld“.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ochsenwiesfeld“ in der Fassung vom 03.12.2024 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 03.12.2024 gebilligt.
Der Entwurf zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht kann in der Zeit
vom 16.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
In der Gemeindekanzlei der Gemeinde Mönchsdeggingen während der allgemeinen Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.
Im Rahmen der Auslegung liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Donau-Ries vom 24.10.2024 zum Thema Ausgleichsflächen
- Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Donau-Ries vom 04.10.2024
Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbericht vom 03.12.2024
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Auch wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Mönchsdeggingen, den 14.12.2024
Bergdolt,
Bürgermeisterin
Download:
6. Änderung Flächennutzungsplan
Vorhabenbezogener Baubauungsplan Ochsenwiesfeld