Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ederheim
3. Änderung des Bebauungsplans „Kellersiedlung“ der Gemeinde Ederheim
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
und
Öffentliche Auslegung
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Ederheim hat in seiner Gemeinderatsitzung am 24.03.2025 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kellersiedlung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Erstellung eines Umweltberichtes gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB und ohne die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, beschlossen und dient der Nachverdichtung im Innenbereich.
Das Gebiet entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kellersiedlung“.
Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.
Im Planungsbereich werden in Teilbereichen Pult- und Flachdächer festgesetzt.
Der Gemeinderat hat die 3. Änderung des Bebauungsplans „Kellersiedlung” in der planzeichnerischen Darstellung vom 24.03.2025 mit Begründung gleichen Datums gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Kellersiedlung“ mit Begründung kann in der Zeit vom
vom 02.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025
im Rathaus der Gemeinde Ederheim während der allgemeinen Dienststunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Straße 6, 86720 Nördlingen während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ederheim, den 01.04.2025
Eisele, 1. Bürgermeisterin
Download:
Satzung 3. Änderung Bebauungsplan "Kellersiedlung"
Begründung 3. Änderung Bebauungsplan "Kellersiedlung"