Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Deiningen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Feldstraße Süd“ der Gemeinde Deiningen
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch und
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Deiningen hat in seiner Gemeinderatsitzung am 24.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße Süd“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Erstellung eines Umweltberichtes gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB und ohne die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, beschlossen und dient der Nachverdichtung im Innenbereich.
Das Plangebiet befindet sich im Südosten von Deiningen.
Es wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Fl.-Nr. 1032/1 (TF, Feldstraße)
- im Osten durch die Fl.-Nrn. 1032/1 (TF, Feldstraße), 964 (Wirtschaftsweg)
- im Süden durch die Fl.-Nr. 952/1 (TF, Wirtschaftsweg mit begleitenden Grünflächen)
- im Westen durch die Fl.-Nrn. 953/5, 953/4, 953/3, 953/2 (jeweils Wohnen)
jeweils Gemarkung Deiningen.
Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.
Es wird eine Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen, um die Errichtung des neuen
gemeindlichen Feuerwehrhauses zu ermöglichen.
Die übrigen Flächen werden als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) nach § 8 i.V.m.
- 1 Abs. 5 BauNVO ausgewiesen, um die bereits vorhandene Gewerbegebietsbebauung
aufzugreifen und fortzusetzen. Dies nutzt zudem Synergieeffekte im Hinblick auf die ohnehin
anzulegende Infrastruktur.
Die Einschränkung erfolgt dergestalt, dass nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen
nicht wesentlich stören, um eine Verträglichkeit mit den bestehenden oder genehmigten
schutzwürdigen Nutzungen zu gewährleisten.
Parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die Berichtigung und Anpassung des Flächennutzungsplanes (6. Änderung) der Gemeinde Deiningen für den Bereich „Feldstraße Süd“, Gemarkung Deiningen.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Feldstraße Süd” in der planzeichnerischen Darstellung vom 24.02.2025 mit Begründung gleichen Datums gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Feldstraße Süd“ mit Begründung kann in der Zeit vom
vom 17.03.2025 bis einschließlich 22.04.2025
im Rathaus der Gemeinde Deiningen während der allgemeinen Dienststunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Straße 6, 86720 Nördlingen während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) öffentlich ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Deiningen, den 15.03.2025
Rehklau, 1. Bürgermeister
Download:
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „Feldstraße Süd“