Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Amerdingen


 

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bollstadt Süd-West II“

 

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Amerdingen im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage Bollstadt Süd-West II"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Der Gemeinderat Amerdingen hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bollstadt Süd-West II“ mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Südwesten des Ortsteiles Bollstadt angrenzend zur bereits bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Der Geltungsbereich des Vorhabenstandortes wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch die Fl.-Nr. 391/1 (Acker)
  • im Osten durch die Fl.-Nr. 399 (TF, bestehende Photovoltaik-Freiflächenanlage)
  • im Süden durch die Fl.-Nr. 400 (Acker)
  • im Westen durch die Fl.-Nr. 403 (Wirtschaftsweg)


jeweils Gemarkung Bollstadt.

Der Geltungsbereich ist ebenfalls im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 10.261 m²

Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als „Sonstiges Sondergebiet“ mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage ausgewiesen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt.

Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplanes macht eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Amerdingen für den Geltungsbereich des genannten Bebauungsplans erforderlich.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.

 

Die Entwürfe zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 24.10.2024 können in der Zeit

 

vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024

 

in der Gemeindekanzlei im Rathaus Amerdingen, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries. in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.

Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB online unter der VG-Ries Website abgerufen werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Amerdingen, den 15.11.2024

Download:

  Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Bollstadt Süd-West II"

  7. Änderung Flächennutzungsplans

  Lageplan